Schulabschlüsse

Die berufliche Ausbildung zur Augenoptikerin/zum Augenoptiker ist eine duale Ausbildung, das heißt, Sie besuchen die Berufsschule UND den Ausbildungsbetrieb. Nach dem Ende der Berufsschulzeit (3 Jahre) erhalten Sie ein Berufsschulzeugnis. Sollten die Leistungen nicht einem gewissen Schnitt entsprechen, heißt das Zeugnis Abgangszeugnis, andernfalls Abschlusszeugnis. Den Gesellenbrief erhalten Sie, wenn Sie die Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer bestanden haben. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrzeit erhalten Sie also das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Gesellenbrief.

Was bedeutet das für die Qualität Ihres Schulabschlusses?

Sollten Sie schon nach dem Abitur mit allgemeiner Hochschulreife die Lehre begonnen haben, ändert sich natürlich gar nichts. Ein höherer Schulabschluss ist in Deutschland nicht möglich.

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